Datenschema

SDS - BetrSichV - Verlängerung der Prüffrist nach §19 Abs. 6 BetrSichV

S17000494 • v0.1 Entwurf xdf 2.0
Qualitätsbericht
1
Fehler
0
Warnungen
0
Hinweise

Verfügbare Versionen
Version 0.2 Entwurf xdf 2.0
Version 0.1 Entwurf xdf 2.0
Definition
Die zuständige Behörde kann die in Anhang 2 Abschnitt 2 bis 4 und Anhang 3 der BetrSichV genannten Fristen im Einzelfall verlängern, soweit die Sicherheit auf andere Weise gewährleistet ist.

Beschreibung
BetrSichV - Verlängerung der Prüffrist nach §19 Abs. 6 BetrSichV

Handlungsgrundlage
§19 Abs. 6 BetrSichV

Status gesetzt durch
Manuel Weinelt
Status gesetzt am
-
Letzte Änderung (Redaktion)
22.01.2024
Letzte Aktualisierung im FIM Portal
11.06.2024
Veröffentlicht am
25.11.2022
Versionshinweis
-