Erstantrag / Folgeantrag auf Gewährung einer nicht rückzahlbaren Zuwendung für die In-Vitro-Fertilisations-Behandlung (IVF) oder die Intrazytoplasmatische Spermieninjektions-Behandlung (ICSI) aufgrund der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion durch den Bund.
Gemäß der Richtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion, Nr. 1.1 wird der Bund nur dort Mittel zur Verfügung stellen, wo sich die Länder mit einem eigenen Anteil in mindestens gleicher Höhe wie der Bund einbringen. Diesbezügliche Landesregelungen sind dabei entsprechend zu Berücksichtigen.
Beschreibung
Antrag auf Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion durch den Bund
Handlungsgrundlage
§ 27a Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V); Richtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion, Az.: 414-8730/001 vom 29.03.2012, zuletzt geändert am 23.12.2015.