Datenschema

Anzeige eines Sterbefalls

S05000023 • v1.0 fachlich freigegeben (silber) xdf 2.0
Qualitätsbericht
Keine Qualitätsmängel

Verfügbare Versionen
Version 1.0 fachlich freigegeben (silber) xdf 2.0
Definition
Im Falle des Todes einer natürlichen Person, besteht die Verpflichtung zur Anzeige eines Sterbefalls bei dem Standesamt der Gemeinde, in dessen Bezirk der Tod eintrat. Die Anzeige erfolgt in der Regel durch eine natürliche Person oder durch öffentliche beziehungsweise private Einrichtungen (wie z. B. Krankenhäuser oder Bestattungsinstitute).

Beschreibung
Anzeige eines Sterbefalls

Handlungsgrundlage
§10 und § 28 - 31 Personenstandsgesetz (PStG); § 3 Personenstandsverordnung NRW (PStVO NRW); §§ 37 - 40 Personenstandsverordnung (PStV); § 64 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X);

Status gesetzt durch
Felix Kroemer
Status gesetzt am
20.10.2021
Letzte Änderung (Redaktion)
22.01.2024
Letzte Aktualisierung im FIM Portal
11.06.2024
Veröffentlicht am
09.06.2021
Versionshinweis
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