Im Falle des Todes einer natürlichen Person, besteht die Verpflichtung zur Anzeige eines Sterbefalls bei dem Standesamt der Gemeinde, in dessen Bezirk der Tod eintrat. Die Anzeige erfolgt in der Regel durch eine natürliche Person oder durch öffentliche beziehungsweise private Einrichtungen (wie z. B. Krankenhäuser oder Bestattungsinstitute).