Erstantrag / Folgeantrag auf Gewährung einer nicht rückzahlbaren Zuwendung für die In-Vitro-Fertilisations-Behandlung (IVF) oder die Intrazytoplasmatische Spermieninjektions-Behandlung (ICSI) aufgrund der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion durch den Bund und der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion durch das Land Nordrhein-Westfalen (Assistierte-Reproduktions-Richtlinie).
Beschreibung
Antrag auf Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion durch den Bund und das Land NRW
Handlungsgrundlage
§ 27a Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V); Richtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion, Az.: 414-8730/001 vom 29.03.2012, zuletzt geändert am 23.12.2015; Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion durch das Land Nordrhein-Westfalen, Runderlass des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration, Az.: 22-96-24-00-01 (MBl. NRW. 2019 S. 366) vom 22.08.2019.