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Antrag auf Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises

S03000038 • v1.0 inaktiv xdf 2.0
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Definition
Ein Schwerbehindertenausweis wird ausgestellt, sobald ein Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50 festgestellt wurde. Wurden neben dem GdB weitere gesundheitliche Merkmale (Merkzeichen) festgestellt, werden auch diese im Schwerbehindertenausweis eingetragen. Der Ausweis dienst als Nachweis für die Inanspruchnahme von Leistungen und sonstigen Hilfen (Nachteilsausgleichen). Die Gültigkeitsdauer des Ausweises kann befristet werden. Er kann eingezogen oder berichtigt werden, zum Beispiel wenn eine Neufeststellung einen höheren GdB oder ein Merkzeichen festgestellt hat. Zur Erst- oder Neuausstellung wird ein farbiges Passbild benötigt. Auch bei festgestellten Änderungen und wenn die Gültigkeitsdauer des Schwerbehindertenausweises abläuft, kann die erneute Ausweisausstellung beantragt werden. Sollte der Schwerbehindertenausweis verloren gehen oder beschädigt sein, kann ebenfalls die nochmalige Ausstellung beantragt werden.

Beschreibung
Antrag auf Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises

Handlungsgrundlage
§ 152 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch (SGB IX) Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV)

Status gesetzt durch
MS-Referat 102, LS
Status gesetzt am
-
Letzte Änderung (Redaktion)
22.01.2024
Letzte Aktualisierung im FIM Portal
11.06.2024
Veröffentlicht am
04.03.2022
Versionshinweis
-