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Antrag auf Ausstellung einer Lebenspartnerschaftsurkunde

S00000215 • v1.0 fachlich freigegeben (gold) xdf 2.0
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Verfügbare Versionen
Version 1.0 fachlich freigegeben (gold) xdf 2.0
Definition
Eine Lebenspartnerschaftsurkunde dient zum Nachweis einer Lebenspartnerschaft und wird vom zuständigen Standesamt aus dem Lebenspartnerschaftsregister ausgestellt. Sie kann von den Lebenspartnern sowie deren Vorfahren und Abkömmlingen beantragt werden. Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Lebenspartnerschaftsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können.

Beschreibung
Antrag auf Ausstellung einer Lebenspartnerschaftsurkunde

Handlungsgrundlage
§§ 55, 58, 62, 65 PStG v. 19.06.2020; § 16, Anlage 1 PStV v. 19.06.2020; § 3 BDSG v. 20.11.2019; Art. 6 DSGVO v. 25.05.2018; § 14 VwVfG v. 21.06.2019; §§ 107, 1902 BGB v. 22.12.2020; Art. 2 Verordnung (EU) 2016/1191 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2016 zur Förderung der Freizügigkeit von Bürgern durch die Vereinfachung der Anforderungen an die Vorlage bestimmter öffentlicher Urkunden innerhalb der Europäischen Union und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012, § 64 SGB X v. 09.06.2021

Status gesetzt durch
Bundesredaktion
Status gesetzt am
01.12.2021
Letzte Änderung (Redaktion)
22.01.2024
Letzte Aktualisierung im FIM Portal
11.06.2024
Veröffentlicht am
14.10.2021
Versionshinweis
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