Datenschema

Antrag Berechtigungszertifikat

S00000160 • v1.0 fachlich freigegeben (gold) xdf 2.0
Qualitätsbericht
Keine Qualitätsmängel

Verfügbare Versionen
Version 1.1 fachlich freigegeben (gold) xdf 2.0
Version 1.0 fachlich freigegeben (gold) xdf 2.0
Definition
Für jeden elektronischen Dienst ist ein technisches Berechtigungszertifikat erforderlich, welches die gegenseitige Authentisierung von Nutzer und Anbieter ermöglicht. Das technische Berechtigungszertifikat ist eine elektronische Bescheinigung, die vom Chip des Personalausweises vor jedem Lesevorgang geprüft wird. Es legt fest, welche personen- und ausweisbezogenen Daten der Anbieter eines Dienstes aus dem Personalausweis des Nutzers abfragen darf. Um ein technisches Berechtigungszertifikat erwerben zu können, benötigt der Diensteanbieter eine Berechtigung der staatlichen Vergabestelle für Berechtigungszertifikate (VfB) im Bundesverwaltungsamt.

Beschreibung
Antrag Berechtigungszertifikat

Handlungsgrundlage
§§ 18, 21 PAuswG v. 20.11.2019; §§ 28, 29, 33 PAuswV v. 13.12.2019; § 78 AufenthG v. 20.5.2020; § 61h AufenthV v. 23.3.2020; RL Teil I BSI TR-03128 v. 25.10.2017; RL Teil II BSI TR-03128 v. 25.10.2017; Art. 30 (1a) Verordnung (EU) 2016/679

Status gesetzt durch
Bundesredaktion
Status gesetzt am
03.11.2020
Letzte Änderung (Redaktion)
22.01.2024
Letzte Aktualisierung im FIM Portal
11.06.2024
Veröffentlicht am
03.11.2020
Versionshinweis
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