Für jeden elektronischen Dienst ist ein technisches Berechtigungszertifikat erforderlich, welches die gegenseitige Authentisierung von Nutzer und Anbieter ermöglicht.
Das technische Berechtigungszertifikat ist eine elektronische Bescheinigung, die vom Chip des Personalausweises vor jedem Lesevorgang geprüft wird. Es legt fest, welche personen- und ausweisbezogenen Daten der Anbieter eines Dienstes aus dem Personalausweis des Nutzers abfragen darf.
Um ein technisches Berechtigungszertifikat erwerben zu können, benötigt der Diensteanbieter eine Berechtigung der staatlichen Vergabestelle für Berechtigungszertifikate (VfB) im Bundesverwaltungsamt.
Beschreibung
Antrag Berechtigungszertifikat
Handlungsgrundlage
§§ 18, 21 PAuswG v. 20.11.2019; §§ 28, 29, 33 PAuswV v. 13.12.2019; § 78 AufenthG v. 20.5.2020; § 61h AufenthV v. 23.3.2020; RL Teil I BSI TR-03128 v. 25.10.2017; RL Teil II BSI TR-03128 v. 25.10.2017; Art. 30 (1a) Verordnung (EU) 2016/679