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Antrag auf Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises

S00000138 • v1.0 fachlich freigegeben (gold) xdf 2.0
Qualitätsbericht
Keine Qualitätsmängel

Verfügbare Versionen
Version 1.0 fachlich freigegeben (gold) xdf 2.0
Definition
Einen Schwerbehindertenausweis kann jeder Mensch erhalten, der nachweislich einen Grad der Behinderung (GdB) von 50 und mehr nachweisen kann und dessen Wohnsitz sich in Deutschland befindet. Eine Gleichstellung einer Behinderung unter 50 berechtigt nicht dazu, einen Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis geltend machen zu können.

Beschreibung
Antrag auf Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises

Handlungsgrundlage
§ 60 SGB I v. 12.12.2019; § 2 SGB IX, § 152 SGB IX, § 214 (1) SGB IX v. 12.12.2019; § 13 SGB X, § 37 SGB X v. 12.12.2019; SchwbAwV v. 12.12.2019

Status gesetzt durch
Bundesredaktion
Status gesetzt am
14.01.2021
Letzte Änderung (Redaktion)
22.01.2024
Letzte Aktualisierung im FIM Portal
11.06.2024
Veröffentlicht am
14.01.2021
Versionshinweis
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