Datenfeld

Vertretung des anderen Elternteils

F00002454 • v1.0 in Bearbeitung xdf 2.0
Verfügbare Versionen
Version 1.0 in Bearbeitung xdf 2.0
Definition
Betreuung oder Vormundschaft: Der andere Elternteil wird vertreten durch einen Betreuer / eine Betreuerin // Der andere Elternteil wird vertreten durch einen Vormund // Der andere Elternteil hat keine Vertretung durch einen Betreuer / eine Betreuerin oder einen Vormund // Es ist nicht bekannt, ob der andere Elternteil durch einen Betreuer / eine Betreuerin oder einen Vormund vertreten wird.

Beschreibung
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Handlungsgrundlage
§ 1902 BGB; § 1793 (1) S. 1 BGB

Feldart
select
Datentyp
text
Status gesetzt durch
Bundesredaktion
Status gesetzt am
-
Letzte Änderung (Redaktion)
22.01.2024
Letzte Aktualisierung im FIM Portal
11.06.2024
Veröffentlicht am
-
Versionshinweis
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