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Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit

F00001001 • v1.0 in Bearbeitung xdf 2.0
Verfügbare Versionen
Version 1.1 in Bearbeitung xdf 2.0
Version 1.0 in Bearbeitung xdf 2.0
Definition
Zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehören Gehälter, Löhne, Gratifikationen, Tantiemen und andere Bezüge und Vorteile für eine Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst; Zuwendungen des Arbeitgebers an seinen Arbeitnehmer und dessen Begleitpersonen anlässlich von Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene mit gesellschaftlichem Charakter (Betriebsveranstaltung); Wartegelder, Ruhegelder, Witwen- und Waisengelder und andere Bezüge und Vorteile aus früheren Dienstleistungen, auch soweit sie von Arbeitgebern ausgleichspflichtiger Personen an ausgleichsberechtigte Personen infolge einer nach § 10 oder § 14 des Versorgungsausgleichsgesetzes durchgeführten Teilung geleistet werden; laufende Beiträge und laufende Zuwendungen des Arbeitgebers aus einem bestehenden Dienstverhältnis an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder für eine Direktversicherung für eine betriebliche Altersversorgung.

Beschreibung
-

Handlungsgrundlage
§ 19 EStG / § 2 Abs. 4 UhVorschG; 2.5. RL UhVorschG; 2.5.2.2. RL UhVorschG

Feldart
select
Datentyp
bool
Status gesetzt durch
-
Status gesetzt am
-
Letzte Änderung (Redaktion)
27.06.2024
Letzte Aktualisierung im FIM Portal
27.06.2024
Veröffentlicht am
-
Versionshinweis
Automatisch erzeugte Version