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Einkünfte aus Vermietung oder Verpachtung

F00000998 • v1.0 in Bearbeitung xdf 2.0
Verfügbare Versionen
Version 1.0 in Bearbeitung xdf 2.0
Definition
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen, insbesondere von Grundstücken, Gebäuden, Gebäudeteilen, Schiffen, die in ein Schiffsregister eingetragen sind, und Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen (z. B. Erbbaurecht, Mineralgewinnungsrecht); Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von Sachinbegriffen, insbesondere von beweglichem Betriebsvermögen; Einkünfte aus zeitlich begrenzter Überlassung von Rechten, insbesondere von schriftstellerischen, künstlerischen und gewerblichen Urheberrechten, von gewerblichen Erfahrungen und von Gerechtigkeiten und Gefällen; Einkünfte aus der Veräußerung von Miet- und Pachtzinsforderungen, auch dann, wenn die Einkünfte im Veräußerungspreis von Grundstücken enthalten sind und die Miet- oder Pachtzinsen sich auf einen Zeitraum beziehen, in dem der Veräußerer noch Besitzer war.

Beschreibung
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Handlungsgrundlage
§ 21 EStG

Feldart
input
Datentyp
bool
Status gesetzt durch
Bundesredaktion
Status gesetzt am
-
Letzte Änderung (Redaktion)
22.01.2024
Letzte Aktualisierung im FIM Portal
11.06.2024
Veröffentlicht am
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Versionshinweis
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