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Lohn- oder Einkommensersatzleistung

F00000314 • v1.1 in Bearbeitung xdf 2.0
Verfügbare Versionen
Version 1.1 in Bearbeitung xdf 2.0
Version 1.0 in Bearbeitung xdf 2.0
Definition
Zu diesen Leistungen gehören: Arbeitslosengeld, Teilarbeitslosengeld, Zuschüsse zum Arbeitsentgelt, Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld, Übergangsgeld, Altersübergangsgeld, Altersübergangsgeld-Ausgleichsbetrag, Unterhaltsgeld, Eingliederungshilfe nach dem SGB III, aus dem Europäischen Sozialfonds vorfinanziertes Unterhaltsgeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Verletztengeld, Übergangsgeld, Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, Arbeitslosenbeihilfe nach § 86a SVG, Versorgungskrankengeld, Verdienstausfallsentschädigungen nach dem IfSG, Verdienstausfallentschädigung nach dem Unterhaltssicherungsgesetz und Elterngeld und mit diesem vergleichbare Leistungen der Länder. Bis zu einer Höhe vom 300 EUR ist das Elterngeld von der Anrechnung ausgenommen (§ 10 Abs. 1, 2 BEEG). Bei der Berechnung des Anrechnungsbetrages werden keine Werbungskosten abgezogen (VGH München BeckRS 2015, 50088). (Beck)

Beschreibung
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Handlungsgrundlage
§ 14 Abs. 2 Nr. 6 WoGG

Feldart
input
Datentyp
text
Status gesetzt durch
Bundesredaktion
Status gesetzt am
-
Letzte Änderung (Redaktion)
27.03.2024
Letzte Aktualisierung im FIM Portal
11.06.2024
Veröffentlicht am
-
Versionshinweis
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