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Einkünfte aus Kapitalvermögen

F00000291 • v2.0 in Bearbeitung xdf 2.0
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Definition
Welche Einkünfte zu jenen aus Kapitalvermögen gehören, legt § 20 EStG fest. Zu diesen gehören ua Zinseinkünfte aus Sparvermögen. Einkünfte aus Kapitalvermögen sind der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten (§§ 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, 8–9a EStG). Dieser wird nach steuerrechtlichen Vorschriften ermittelt. Danach werden die Werbungskosten in tatsächlicher Höhe, mindestens aber der Sparer-Pauschbetrag (2016: 801 EUR; bei zusammenveranlagenden Ehegatten und Lebenspartner(inne)n 1.602 EUR) abgezogen. Zinseinkünfte aus angelegtem Schmerzensgeld sind als Einkommen anzurechnen (vgl. BVerwG BeckRS 2012, 48652). Dies ist mit dem GG vereinbar (BVerfG BeckRS 2015, 52584) (Beck)

Beschreibung
-

Handlungsgrundlage
§ 14 Abs. 1 S. 1 WoGG

Feldart
input
Datentyp
num_currency
Status gesetzt durch
BMBF
Status gesetzt am
-
Letzte Änderung (Redaktion)
27.06.2024
Letzte Aktualisierung im FIM Portal
27.06.2024
Veröffentlicht am
-
Versionshinweis
Hilfetext ergänzt