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Kosten für Heizung und Warmwasser in Warmmiete

F00000245 • v1.0 in Bearbeitung xdf 2.0
Verfügbare Versionen
Version 1.0 in Bearbeitung xdf 2.0
Definition
Bei der Miete werden die Heizkosten und die Kosten für das Erwärmen von Warmwasser nicht berücksichtigt. Einzelheiten regelt insoweit § 6 WoGV. Zu diesen Kosten gehören die in § 1 Abs. 1 HeizkostenV, § 2 Nr. 4a BetrKV aufgezählten Kosten (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 WoGV).

Beschreibung
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Handlungsgrundlage
§ 9 Abs. 2 S. 1 WoGG § 6 Abs. 1 Nr. 1 WoGV § 1 Abs. 1 HeizkostenV, § 2 Nr. 4a BetrKV

Feldart
input
Datentyp
num_currency
Status gesetzt durch
-
Status gesetzt am
-
Letzte Änderung (Redaktion)
22.01.2024
Letzte Aktualisierung im FIM Portal
11.06.2024
Veröffentlicht am
-
Versionshinweis
Automatisch erzeugte Version