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Höhe der Miete

F00000240 • v1.0 in Bearbeitung xdf 2.0
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Definition
Ein Mietvertrag kann sowohl schriftlich als auch mündlich abgeschlossen sein. Entsprechendes gilt für die Vereinbarung eines dem Mietverhältnis ähnlichen Nutzungsverhältnisses. § 2 Abs. 1 WoGV: "Zur Miete im Sinne des § 9 Abs. 1 des Wohngeldgesetzes gehören auch Beträge, die im Zusammenhang mit dem Miet- oder mietähnlichen Nutzungsverhältnis auf Grund eines Vertrages mit dem Vermieter oder einem Dritten an einen Dritten zu zahlen sind." Zahlungen an Dritte: Zu den Beträgen im Sinne des § 2 Absatz 1 WoGV gehören z. B. die Gebühren für Straßenreinigung, Abwasserbeseitigung und Müllabfuhr, wenn sie von der Mieterin oder dem Mieter unmittelbar an die Gemeinde bezahlt werden. (WoGVwV zu § 9 Abs. 1 WoGG)

Beschreibung
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Handlungsgrundlage
§ 9 Abs. 1 WoGG § 2 Abs. 1 WoGV § 11 WoGG Nr. 23.11 WoGVwV (Teil A)

Feldart
input
Datentyp
num_currency
Status gesetzt durch
-
Status gesetzt am
-
Letzte Änderung (Redaktion)
22.01.2024
Letzte Aktualisierung im FIM Portal
11.06.2024
Veröffentlicht am
-
Versionshinweis
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