Datenfeld

Anzahl der Personen, die verwandt oder verschwägert sind

F00000231 • v1.0 in Bearbeitung xdf 2.0
Verfügbare Versionen
Version 1.1 in Bearbeitung xdf 2.0
Version 1.0 in Bearbeitung xdf 2.0
Definition
Verwandte gerader Linie: (Ur-)Großeltern, Eltern, Kinder (auch die Kinder der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners nach dem LPartG) und (Ur-)Enkel; Verwandte des zweiten und dritten Grades in der Seitenlinie: Geschwister, Onkel, Tanten, Nichten und Neffen; Verschwägert in gerader Linie: Verwandten in gerader Linie des Ehegatten, der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners (z. B. Schwiegereltern, Schwiegerkinder, Stiefkinder); Verschwägert zweiten und dritten Grades in der Seitenlinie: Verwandten zweiten und dritten Grades des Ehegatten, der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners (z. B. Schwägerin, Schwager), WoGVwV zu § 5 Abs. 1 WoGG

Beschreibung
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Handlungsgrundlage
§ 9 Abs. 5 SGB II

Feldart
input
Datentyp
num_int
Status gesetzt durch
-
Status gesetzt am
-
Letzte Änderung (Redaktion)
27.06.2024
Letzte Aktualisierung im FIM Portal
27.06.2024
Veröffentlicht am
-
Versionshinweis
Automatisch erzeugte Version