Dokumentsteckbrief

Antrag Selbstauskunft Verstoßdatei Seefischereigesetz

D00000092 • 1.3 fachlich freigegeben (gold) xdf 2.0
Verfügbare Versionen
Version 1.3 fachlich freigegeben (gold) xdf 2.0
Version 1.1 inaktiv xdf 2.0
Version 1.0 inaktiv xdf 2.0
Definition
Eine Auskunft über den Antragsstellenden betreffenden Inhalt in der Nationalen Verstoßdatei des Seefischereigesetzes können Sie bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen. In der Nationalen Verstoßdatei werden Verstöße gegen die Vorschriften der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) der EU elektronisch gespeichert. Eingetragen werden Verstöße, die von deutschen Staatsangehörigen begangen wurden. Auch Verstöße, die auf Fischereifahrzeugen begangen wurden, die berechtigt sind, die Bundesflagge zu führen, werden gespeichert. Verstöße, die bei Ausübung der Seefischerei im Küstenmeer oder der Ausschließlichen Wirtschaftszone Deutschlands begangen wurden, werden ebenfalls dokumentiert. Darüber hinaus werden die Punkte für schwere Verstöße in die Verstoßdatei eingetragen.

Beschreibung
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Handlungsgrundlage
§14a, 14b SeeFischG

Status gesetzt durch
BLE
Status gesetzt am
22.03.2024
Letzte Aktualisierung im FIM Portal
24.05.2024
Versionshinweis
Metadaten angepasst