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- Betriebliche Emissionsmessberichterstattung dient der Überwachung festgelegter Grenzwerte aus dem Genehmigungsbescheid der Anlage oder aus Anordnungen - Messbericht enthält Stammdaten zu Anlage und Emissionsquelle(n), Messplan und Messergebnisse - Messbericht wird durch beauftragte Messstelle an Betreiber und Überwachungsbehörde übermittelt - Zuständig: Überwachungsbehörden und Bekanntgabestellen der Länder